Veröffentlichungen in Fremdsprachen

Veröffentlichungen in Fremdsprachen

Die Rechtswissenschaft ist sehr stark auf den nationalen Rahmen bezogen, weil der größte Teil des geltenden Rechts noch immer vom Nationalstaat und seinen Untergliederungen gesetzt wird. Außerdem sind das Recht und die darauf bezogene Rechtsprechung und Literatur sprachlich vermittelt. In vielen Ländern dominiert zwar das Englische, doch hat eine Begrenzung darauf den Nachteil, dass alles das verloren geht, was in anderen Sprachen veröffentlicht wurde.

Als deutscher Arbeitsrechtler wird man bisweilen zu Vorträgen ins Ausland eingeladen oder erhält die Aufforderung, an einem Sammelwerk oder einer Festschrift mitzuschreiben. Bei mir erfolgte der Start bei der Internationalen Schule für vergleichendes Arbeitsrecht in Triest; wer alles zugange war, zeigt das Ankündigungsplakat. Das deutsche Arbeitsrecht stößt im Regelfall auf vergleichsweise großes Interesse, weil es im Ruf steht, trotz seiner relativ demokratischen Strukturen (Mitbestimmung!) die Arbeitsproduktivität nicht zu beeinträchtigen.

Fast alle anderen Arbeitsrechtsordnungen kennen keine Kommentare im deutschen Sinn, in denen viele Probleme der Gesetzesanwendung aufgearbeitet und ggf. auch neue antizipiert werden. Das damit verbundene Denken in konkreten Fallkonstellationen fehlt insbesondere im romanischen Sprachraum. Dort interessieren mehr die allgemeinen Strukturen, die bei uns nur sehr viel weniger ins Bewusstsein treten. Eine gewisse Mittelposition nimmt das britische und das US-amerikanische Recht ein.

Im Folgenden sind eine Reihe von Beiträgen in verschiedenen Sprachen dokumentiert. Dabei wird auf den Stil der Adressaten ein wenig Rücksicht genommen. Von Nutzen können die Beiträge insbesondere für ausländische Studenten aus den fraglichen Ländern sein, die sich auf diese Weise leichter mit dem deutschen Recht vertraut machen können.