Die Vererbung des Geschäftsanteils bei der GmbH
Köln (Otto-Schmidt-Verlag), 141 S.
Dissertation, betreut von Fritz Baur und Ludwig Raiser. Eine traditionelle rechtsdogmatische Untersuchung. Hauptproblem: Wer bekommt den Anteil an einer GmbH nach dem Tod des Gesellschafters: Die Familie, die im Gesellschaftsvertrag ausgesuchte oder die im Testament eingesetzte Person? Es geht um mehr oder weniger einfallsreiche Rechtsanwendung und nicht um politische Probleme. Sie in den Mittelpunkt zu stellen, hätte laufbahnschädliche Irritationen zur Folge gehabt.
Der Streik im öffentlichen Dienst,
Tübingen 1970
Das Buch – geschrieben im Auftrag der Gewerkschaft ÖTV und ihres Vorsitzenden Heinz Kluncker – war damals eine kleine Sensation. Beamte sollen streiken können? Nicht mal der DGB war einheitlich dafür. Die Presse berichtete eingehend über die Arbeit – für einen kleinen Assistenten an der Uni Tübingen ein ungewöhnlicher Vorgang. An Kurt Biedenkopf – damals Professor für Arbeitsrecht an der Uni Bochum – hatte ich ein Exemplar geschickt. In seinem Dankesschreiben betonte er, es sei nicht einsehbar, dass Lehrer oder Postboten nicht streiken könnten, nur weil sie Beamte seien. So was tut gut.
Negative Koalitionsfreiheit?
Wolfgang Däubler und Theo Mayer-Maly, Tübingen, 48 S.
Kleiner Beitrag zu einem noch immer ungelösten Thema. Die Aufnahme war sehr viel positiver als beim „Streik im öffentlichen Dienst“ oder bei dem, was in den folgenden Jahren kam
Aufstand der Ordnungshüter oder: Was wird aus der Polizei
Autorenkollektiv Polizei Hessen /Universität Bremen, Reinbek (Rowohlt-Verlag), 247 S.
Hessische Polizeibeamte hatten sich über ihre Arbeitsbedingungen empört und mit Streik gedroht. Außerdem hatten sie sich Gedanken über eine bessere Organisation der Gesellschaft gemacht. Das passte zum Bremer Anspruch der damaligen Zeit. Zwei Bremer Professoren und fünf Studenten bildeten ein recht egalitäres „Autorenkollektiv“; dasselbe galt für sieben hessische Polizeibeamte. Betreut wurde das Projekt von Freimut Duve, damals verantwortlich für die weit verbreitete Reihe „roro aktuell“.
Das Grundrecht auf Mitbestimmung
und seine Realisierung durch tarifvertragliche Begründung von Beteiligungsrecht, Frankfurt/Main (Europäische Verlagsanstalt), 569 S.
Das Buch unternimmt den Versuch, aus dem Schutz der Menschenwürde in Art. 1 GG ein umfassendes Recht abhängig Beschäftigter auf Partizipation im gesamten Arbeitsprozess abzuleiten. Über die konkrete Form sollte der Gesetzgeber entscheiden. Als wichtigste Form hatte er den erstreikbaren Tarifvertrag geschaffen, mit dessen Hilfe man effektive Mitbestimmung erreichen kann. Konkrete Überlegungen, wo Umgestaltungen der Wirtschaft möglich wären, hatten für die maßgebenden Personen im Arbeitsrecht einen hohen Abschreckungswert. Das Buch auch nur zu zitieren, verbot sich. Im Jahre 1976 gab es eine Rezension in RdA, die dem Buch den Titel „Grundrecht auf Sozialismus“ gab. Aber alles hat seine zwei Seiten: Als ich 1994 vier Monate lang in Austin/Texas unterrichtete, war es das einzige meiner Bücher, das in der dortigen Bibliothek vorhanden war.
Gesellschaftliche Interessen und Arbeitsrecht
Zum Selbstverständnis der Arbeitsrechtswissenschaft, Köln (Pahl-Rugenstein-Verlag), 57 S.
Welchen Interessen dient das Arbeitsrecht? Danach hatte man in den 1950-er und 1960-er Jahren nur selten gefragt. Das kleine Büchlein suchte eine Antwort, wobei Marx ein wenig Pate stand. Die Aufnahme war zweigeteilt: Unter Studenten viel Zustimmung, unter Hochschullehrern viel Kritik. Ein Salzburger Kollege schrieb: „Ich habe das Buch in einem Zug gelesen und bin ziemlich empört…“ Aber der Ruf war ja schon durch das „Grundrecht auf Mitbestimmung“ ruiniert.
Das soziale Ideal des Bundesarbeitsgerichts
Frankfurt/Main (Europäische Verlagsanstalt), 143 S.
Das Büchlein steht in der Nachfolge der berühmten Abhandlung von Otto Kahn-Freund über „Das soziale Ideal des Reichsarbeitsgerichts“. Es enthält die überarbeitete Fassung eines längeren Vortrags, den ich auf dem IG Metall – Kongress über „Streik und Aussperrung“ 1973 gehalten hatte. Aus der Analyse vieler wichtiger Einzelentscheidungen wurde abgeleitet, dass das BAG kontinuierlich den Unternehmerinteressen den Vorrang gab. Die gerne zur Schau getragene „Neutralität“ erhielt so sichtbare Kratzer. Die damaligen Richter reagierten beleidigt. Es dauerte gut zwanzig Jahre, bis ein normaler Meinungsaustausch wieder möglich wurde.
Koalitionsfreiheit
Wolfgang Däubler und Hans Hege, Baden-Baden (Nomos-Verlag), 142 S.
Obwohl die Koalitionsfreiheit das zentrale Grundrecht der Gewerkschaften ist, gab es dazu keine juristische Darstellung, die aus Arbeitnehmersicht geschrieben worden wäre. Die notwendige „Aufbauarbeit“ umfasste einen längeren historischen Teil sowie viele Einzelfragen zum geltenden Recht, die zum Teil heute noch die Gerichte beschäftigen.
Eigentum und Recht
Die Entwicklung des Eigentumsbegriffs im Kapitalismus Wolfgang Däubler, Ulrike Wendeling-Schröder und Horst Welkoborsky, Darmstadt und Neuwied (Luchterhand-Verlag), 272 S.
Horst Welkoborsky behandelt die Herausbildung des Eigentumsbegriffs in der französischen Revolution und in Preußen, Ulrike Wendeling-Schröder hat die Weiterentwicklung unter dem BGB bis 1945 zum Thema, Wolfgang Däubler behandelt den rechtlichen Umgang mit dem Eigentum in der Bundesrepublik. Dabei wird deutlich, dass das Eigentum an Grund und Boden nur eine Erscheinungsform ist: Gewerbliche Schutzrechte und Geldvermögen können wirtschaftlich und politisch sehr viel bedeutsamer sein.
Das Arbeitsrecht 1
Von der Kinderarbeit zur Betriebsverfassung. Ein Leitfaden für Arbeitnehmer, Reinbek (Rowohlt-Verlag), 1. Aufl. 1976, 378 S.; 16. Aufl. 2006, 864 S.
Es hatte zuvor in der Bundesrepublik noch kein Lehrbuch des Arbeitsrechts gegeben, das aus Arbeitnehmersicht geschrieben wurde. Der erste Band enthielt das kollektive Arbeitsrecht. In den 70-er und 80-er Jahren verbreitete es sich rasant. Es wurde viel von Betriebsräten und von Studenten anderer als juristischer Fachrichtungen gelesen. Insgesamt wurden 127.000 Stück verkauft. Dass sich der Umfang mehr als verdoppelte, war eigenen Lernprozessen, aber auch der gestiegenen Komplexität des Rechtsgebiets zu verdanken.
Transnationale Konzerne und Weltwirtschaftsordnung
Herausgegeben von Prof. Wolfgang Däubler und Karl Wohlmuth
Elf Autoren nehmen sich die multinationalen Konzerne vor und loten Wege aus, wie man sie einer politischen Kontrolle unterwerfen könnte. Ich hatte die (recht positiv eingeschätzte) gewerkschaftliche Gegenmacht als Thema; andere behandelten z. B. das Recht der Völker auf ihre natürlichen Reichtümer (Hinz) oder die strukturellen Beschränkungen des Nationalstaats (Knieper). Dass das Buch mehr als 40 Jahre nach seinem Erscheinen immer noch im Buchhandel präsent ist, macht deutlich, dass die angesprochenen Probleme keineswegs gelöst sind.
Das Arbeitsrecht 2
Arbeitsplatz – Arbeitslosigkeit – Kündigung – Arbeitsgerichtsbarkeit, Reinbek (Rowohlt-Verlag), 1. Aufl. 1979 644 S.; 12. Aufl. 2009, 1216 S.
Die Fortsetzung des ersten Bandes behandelte das Individualarbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Verbreitung war vergleichbar groß. Es gibt mittlerweile so viele BAG-Entscheidungen und Interpretationsvorschläge in der Literatur, dass der Weg bis zur Aufdeckung einer Interessenbindung und zur Entwicklung eigener Gedanken ein sehr aufwendiger ist. Dies erklärt, weshalb auch hier eine Verdoppelung des Umfangs eintrat. Insgesamt wurden knapp 100.000 Exemplare verkauft.
Eine Neuauflage scheiterte genau wie bei Band 1 daran,. dass sich kein Verlag bereit fand, zwei Bücher dieses Umfangs zu veröffentlichen. Die Lesefreude der Adressaten ist deutlich zurückgegangen.
Verfassungsgericht und Politik
Kritische Beiträge zu problematischen Urteilen, Wolfgang Däubler und Gudrun Küsel, Reinbek (Rowohlt-Verlag), 222 S.
„Das Verfassungsgericht überschreitet seine Befugnisse“ – die von 13 verschiedenen Autoren stammenden Beiträge sind letztlich eine Reaktion auf die Erfahrung, dass das Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Reformen der sozialliberalen Zeit gekippt hatte (etwa die reine Fristenlösung bei der Abtreibung oder die Mitbestimmung im Hochschulbereich). Ich hatte mich mit der (in sich widersprüchlichen) Entscheidung zum Grundlagenvertrag mit der DDR zu befassen. Die Mitwirkung von zahlreichen namhaften Autoren bis hin zu einem Verfassungsrichter zeigte, dass die Bremer Rechtswissenschaft keineswegs isoliert war.
Privatisierung als Rechtsproblem
Neuwied und Darmstadt (Luchterhand-Verlag), 246 S.
Noch unter der Regierung von Helmut Schmidt begann die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen. Dies schlicht für verfassungswidrig zu erklären, ging nicht an. Das Buch versuchte deshalb, zahlreiche verfassungsrechtliche, haushaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Hindernisse aufzubauen, um es den Privatisierern einigermaßen schwer zu machen. Die Arbeit ging aus einem Rechtsgutachten hervor, das ich für die Gewerkschaft ÖTV erstattet hatte. Bei dieser waren die Widerstände gegen meine Position aber ungleich stärker als zehn Jahre zuvor beim Beamtenstreik.
Diritto Sindacale e Cogestione nella Germania Federale. A cura di Marcello Pedrazzoli
Franco Angeli Editore, Milano 1981, 487 S.
(= Gewerkschaftsrecht und Mitbestimmung in der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben von Marcello Pedrazzoli, Verlag Franco Angeli, Mailand 1981, 487 S.)
Es handelt sich im Kern um die italienische Übersetzung des 1976 in erster Auflage erschienenen “Arbeitsrecht 1”, ergänzt um einige spätere Entwicklungen wie das Mitbestimmungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1979 und einige Erläuterungen zu Dingen, die für einen ausländischen Leser nicht sofort durchschaubar sind. Die Behandlung sehr vieler konkreter Probleme war für die damaligen italienischen Wissenschaftler ungewöhnlich, fast unwissenschaftlich. Der Titel rührt daher, dass es den Begriff des kollektiven Arbeitsrechts in Italien so nicht gibt; außerdem bestand ein spontanes Interesse an der Mitbestimmung (“Cogestione”).
Arbeitsbeziehungen in Spanien
Geschichte – Ideologien – Rechtsnormen, Frankfurt/Main (Otto-Brenner-Stiftung), 303 S.
Spanien hat sich nach dem Ende der Franco-Diktatur zu einem bürgerlich-demokratischen Staat entwickelt, bei dem die Arbeiterbewegung trotz ihrer politischen Spaltung zunächst eine relativ starke Stellung hatte. Dies schlug sich ein wenig im “Arbeitnehmerstatut” nieder, einer Teilkodifikation des spanischen Arbeitsrechts. Das Buch stellt eine Sammlung von Aufsätzen prominenter spanischer Autoren dar, die ins Deutsche übersetzt wurden. Ich selbst fungierte als Herausgeber und gab eine Einleitung in das spanische Arbeitsrecht wie in das Arbeitnehmerstatut – in der Hoffnung, das eine oder andere könne auch bei uns aufgegriffen werden.
Stationierung und Grundgesetz
Was sagen Völkerrecht und Verfassungsrecht zu neuen Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) in der Bundesrepublik? Reinbek (Rowohlt-Verlag), 2. Aufl., 220 S.
Das Buch versucht, die Illegalität der Stationierung von Massenvernichtungswaffen zu belegen, und hatte in der Friedensbewegung jener Jahre eine große Verbreitung. Die verfassungsrechtliche Argumentation wurde durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zunichte gemacht, die völkerrechtliche war viele Jahre später Grundlage einer Resolution der UN-Generalversammlung. Näheres findet sich zusammen mit anderen Publikationen in der Rubrik „Soziale Bewegungen und Gerichtsverfahren“
Neue Beweglichkeit im öffentlichen Dienst?
Der gewerkschaftliche Warnstreik als Rechtsproblem.
Stuttgart, 75 S.
Schon seit den 1970-er Jahren verlor der längere Zeit dauernde Flächenstreik immer mehr an Bedeutung. Nach deutscher Tradition erwarten die Streikenden von ihrer Gewerkschaft eine Streikunterstützung in Höhe von mindestens 70 % ihrer Nettovergütung. Das macht einen Streik von 200.000 Beschäftigten sehr teuer. Auch fürchtet man öffentliche Kritik, weil immer irgendwelche Unbeteiligten (auch) betroffen sind. Deshalb gibt es heute fast nur noch Warnstreiks von höchstens 24 Stunden. Ob sie mit anderen Aktionsformen wie Demonstrationen und Aufklärungskampagnen verbunden werden können, ist Gegenstand der hier vorgelegten Untersuchung.
Haftung für gefährliche Technologien
Das Beispiel Atomrecht, Heidelberg (Verlag C. F. Müller), 125 S.
Kleine Rückkehr ins Zivilrecht. Das Buch war Nebenprodukt eines Projekts über Arbeitsrecht in kerntechnischen Anlagen, wo ich als „Zubringer“ fungierte. Klar wurde, dass die schönsten Haftungsregeln im Falle eines GAU das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben stehen.
Das zweite Schiffsregister
Völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Probleme einer deutschen „Billig-Flagge“, Baden-Baden (Nomos-Verlag), 59 S.
Viele Seeschiffe führen unter der Flagge von Kleinstaaten, die keinerlei Steuern erhoben und keine Kontrollen durchführten. Der deutsche Gesetzgeber wollte deshalb ein sog. zweites Schiffsregister einführen, das die Schiffseigener von zahlreichen Pflichten freistellte. Das vorliegende Gutachten für die Gewerkschaft ÖTV versuchte, die Verfassungswidrigkeit einer solchen Politik des sozialen Abbaus zu belegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Ergebnis aber kaum Bedenken.
Sozialstaat EG? Die andere Dimension des Binnenmarktes
Gütersloh (Verlag Bertelsmann Stiftung), 208 S.
Das Buch, das auch Beiträge von Gerhard Fels, Meinhard Hilf, Werner Weidenfeld und Ulrich Weinstock enthielt, gab Arbeiten für die Bertelsmann-Stiftung über ein soziales Europa wieder. Es wurde dort eine Grundrechtscharta entworfen, die technische Entwicklungen aufgriff, die damals nur in allerersten Ansätzen erkennbar waren. Der europäische Sozialstaat sollte nicht die Gebrechen haben, unter denen man im nationalen Rahmen leidet. Dass dies in diesem Rahmen erscheinen konnte, war Werner Weidenfeld zu verdanken, dem auch neue Gedanken willkommen waren. Die zehn Jahre später zunächst nur als unverbindliche Erklärung verabschiedete Grundrechtecharta der EU, die seit dem Lissabonner Vertrag verbindlich verbindlicher Teil des Unionsrechts ist, enthält zahlreiche Übereinstimmungen – eine Kausalität anzunehmen, wäre allzu verwegen. Aber vielleicht hat das eine oder andere Mitglied des Grundrechtekonvents doch mal hineingeschaut? Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.
Negociaciones Colectivas y Nuevas Tecnicas – Recientes Evoluciones en el derecho laboral europeo
Fundación Friedrich Ebert (ed.), Negociaciones Colectivas y Nuevas Tecnicas – Recientes Evoluciones en el derecho laboral europeo, Buenos Aires 1989, 42 S. (=Friedrich Ebert-Stiftung, Hrsg., Kollektivverhandlungen und neue Techniken – Neue Entwicklungen im europäischen Arbeitsrecht, Buenos Aires 1989, 42 S.)
Zwei Aufsätze, die aus Vorträgen hervorgegangen und für das lateinamerikanische Publikum geschrieben sind. Damals ging es um den Wandel durch Informationstechnologien. Der zweite Beitrag sollte über die europäische Entwicklung informieren, wie sie sich vor den Umbrüchen ab Herbst 1989 darstellte.
Kommentar zum BGB, Band 6: Erbrecht
Reihe Alternativkommentare, Neuwied (Luchterhand-Verlag), 1290 S.
In dem sechsbändigen Alternativkommentar zum BGB hatte ich einen Teil des Erbrechts übernommen und die Einleitung (S. 1 – 71) geschrieben sowie die §§ 2271, 2303 – 2338a und 2371 – 2385 BGB kommentiert. Der Erfolg des ganzen Projekts war sehr bescheiden: Auf der einen Seite waren die Kommentierungen weniger differenziert und weniger vollständig als die auf dem Markt verbreiteten. Auf der anderen Seite fehlte es an wirklicher Alternativität, weil man dazu nicht in der Lage war oder sich Derartiges unter den konservativer gewordenen Verhältnissen nicht traute. Dass der Erbrechtsband in ein paar BGH-Entscheidungen auftauchte, war ein recht geringer Trost.
Die Gewerkschaften in den 12 EG-Ländern
Europäische Integration und Gewerkschaftsbewegung, Däubler/Lecher mit einem Vorwort von Ernst Breit und Heinz-Werner Meyer
Das Buch gibt die Situation der Gewerkschaften wieder, wie sie nach dem Umbruch der Jahre 1989/1990 bestand. Der Neoliberalismus hatte Aufwind, war jedoch von späteren Höhenflügen noch weit entfernt. Die Hoffnungen auf die “soziale Dimension” des Binnenmarkts waren groß; das Buch versuchte, sie auf ein realistisches Maß zurückzuführen. Der Blick über die Grenzen war für viele ungewohnt – woran sich bis heute im Einzugsbereich der Gewerkschaften nicht viel geändert hat.
Market and Social Justice in the EC – the Other Side of the Internal Market
With contributions by Gerhard Fels, Meinhard Hilf, Werner Weidenfeld and Ulrich Weinstock, Strategies and Options for the Future of Europe. Basic Findings 3, Bertelsmann Foundation, Gütersloh 1991, 215 S.
Das Buch ist die englische Übersetzung des 1989 erschienenen Bändchens “Sozialstaat EG? Die andere Dimension des Binnenmarkts”, das den Entwurf einer Grundrechtecharta enthielt. Dass sie zustande kam, war Prof. Werner Weidenfeld zu verdanken, der neue Überlegungen auch dann interessant fand, wenn sie nicht in das Weltbild der Bertelsmann-Stiftung passten. Die Übersetzung des Titels trägt der Tatsache Rechnung, dass es in Großbritannien und den USA schon sprachlich keinen “Sozialstaat” gibt (“Social State” klingt dort wie ein großer Schritt hin zum Sozialismus). Der englische Sprachraum ist im Übrigen so groß, dass man nicht sagen kann, ob es irgendwo interessierte Leser gegeben hat.
Ratgeber Arbeitsrecht
Mit den Sonderregelungen für die neuen Bundesländer, Reinbek (Rowohlt-Verlag), 521 S.
Nach der Einheit war das Interesse am bundesrepublikanischen Arbeitsrecht in den neuen Bundesländern groß. Die beiden Rowohlt-Bände waren gut geeignet für westdeutsche Studenten, nicht aber für neu gewählte Betriebsräte in der früheren DDR. Ich schrieb deshalb auf der Grundlage meiner Vorlesungsskripte eine Kurzfassung, von der in eineinhalb Jahren rund 50.000 Exemplare verkauft wurden. Dann brach der Absatz abrupt ab: Die Betroffenen hatten begriffen, dass ihnen das Arbeitsrecht nicht wirklich helfen konnte. Reinzuschauen könnte sich trotzdem lohnen, weil viele Beispiele die damaligen Probleme widerspiegeln.
Trabajo y Derecho en la República Federal de Alemania
Fundación Friedrich Ebert (ed), Buenos Aires/Asunción 1992, 32 S.
(= Arbeit und Recht in der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Buenos Aires/Asunción 1992, 32 S.)
Es gibt auch Bücher, die man in einem Zug durchlesen kann. Das vorliegende gehört dazu. Es erklärt den Zusammenhang zwischen gesellschaftlicher Struktur und arbeitsrechtlichen Normen und die verschiedenen Arten von Arbeit. Der Leser soll sich besser vorstellen können, was abhängige und selbständige Arbeit, formeller und informeller Sektor, ehrenamtliche Tätigkeit und Familienarbeit bedeuten und wie es kommt, dass sie unterschiedlich bewertet werden. Eine entsprechende deutsche Veröffentlichung existiert nicht.
La Autonomia Colectiva en Europa, según la visión alemana
Con un panorama de la función pública, Fundación Friedrich Ebert Buenos Aires (ed.), Prologo de Roland Feicht, Asunción 1992, 19 S. (= Friedrich-Ebert-Stiftung, Büro Buenos Aires (Hrsg.), Kollektivautonomie in Europa, von Deutschland aus gesehen, mit einem Überblick über den öffentlichen Dienst, Vorwort von Roland Feicht, Asunción 1992, 19 S.)
Das schnell zu lesende Büchlein bringt einen Überblick über die Gemeinsamkeiten der westeuropäischen Tarifsysteme und arbeitet die deutschen Besonderheiten heraus. In Lateinamerika von besonderem Interesse sind Überlegungen, welche Vorteile und Risiken kollektive Arbeitsbeziehungen mit sich bringen, an denen der Staat nicht beteiligt ist.
Tarifvertragsrecht
3. Aufl., Baden-Baden (Nomos Verlag)
Gegenüber der 1981 erschienenen 2. Aufl. war die 3. Auflage eigentlich ein anderes Buch: Es wurde der Versuch unternommen, alle wesentlichen Probleme des Tarifrechts durchzudenken und bei Bedarf neue Lösungen zu entwickeln. Ich steckte mehr Arbeit rein als man vermuten würde; bisweilen wird die eine oder andere Überlegung auch heute noch in Bezug genommen. Gegenüber den Kommentaren (auch dem meinigen) hat es aber so ein Handbuch immer schwer…
Internationale Arbeits- und Sozialordnung
Wolfgang Däubler, Michael Kittner und Klaus Lörcher, 2. Aufl., Köln (Bund-Verlag), 1579 S.
Das Buch enthält eine Sammlung der im Jahr 1994 für Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Abkommen zum Arbeitsrecht. Dazu kommt das damalige Europäische Gemeinschaftsrecht mit seinen arbeitsrechtlichen Regelungen. Jedes Abkommen und jede EG-Richtlinie ist mit einer Einleitung versehen, die insbesondere den gewollten und den tatsächlichen Rechtszustand gegenüber stellt. Die Sammlung füllte eine Lücke, da die Abkommen irgendwo im schwer zugänglichen Teil II des Bundesgesetzblatts standen und das Amtsblatt der EG im Vor-Internet-Zeitalter nur in gut ausgestatteten Universitätsbibliotheken verfügbar war. Während das Recht der EU in die Alltagsarbeit vieler Richter einging, ist dies beim Arbeitsvölkerrecht immer noch nicht der Fall.
Derecho del Trabajo
Ministerio de Trabajo y seguridad social, Centro de Publicaciones, Madrid 1994, Prologo de Antonio Ojeda Avilés, 1021 S.
(= Arbeitsrecht, Herausgegeben vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit, Zentrum für Publikationen, Madrid 1994, mit einem Vorwort von Antonio Ojeda Avilés, 1021 S.)
Der recht gewichtige Band fasst die für einen spanischen oder lateinamerikanischen Leser interessanten Teile von “Arbeitsrecht 1” und “Arbeitsrecht 2” zusammen. Das Ministerium war eine gute Adresse, weil es für eine weite Verbreitung auch außerhalb Spaniens sorgte. Fast 30 Jahre zuvor war ebefalls ein Lehrbuch des deutschen Arbeitsrechts auf spanisch erschienen: Die konservative “Bibel” von Hueck-Nipperdey. Irgendwie hatten sich die Zeiten doch geändert. Es folgten viele Einladungen nach Lateinamerika.
Rechtsexport
Die Einführung des bundesdeutschen Arbeitsrechts im Gebiet der früheren DDR, Frankfurt/Main (Peter-Lang-Verlag), 239 S.
Das Buch enthält eine Sammlung von verschiedenen Aufsätzen, die sich mit dem „Export“ des bundesdeutschen Arbeitsrechts in die DDR befassen. Der damit verbundene Sozialabbau wird heftig kritisiert, was Reaktionen wie in den 70-er und 80-er Jahren hervorrief. Die Wahrnehmung durch Gerichte und andere Autoren war bei den Aufsätzen ersichtlich besser.
Der Kampf um einen weltweiten Tarifvertrag
Probleme des deutschen Arbeitsrechts bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf Billigflaggenschiffen, Baden-Baden (Nomos-Verlag), 122 S.
In der Seeschifffahrt hatte die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) einen Mustertarifvertrag entwickelt, der im Wesentlichen durch Solidaritätsaktionen der Hafenarbeiter durchgesetzt wurde: In manchen Ländern fertigten sie nur noch solche Schiffe ab, die den ITF-Tarif akzeptiert hatten. Ob auch in Deutschland derartige Solidaritätsaktionen zulässig sind, war Gegenstand dieser für die ITF erstellten Studie. Einige Zeit später fanden tatsächlich derartige Aktionen statt.
Das Zivilrecht 1 und Das Zivilrecht 2
Ein Leitfaden durch das BGB, Reinbek (Rowohlt-Verlag), 692 S. bzw. 764 S.
Die nicht ganz einfache Materie des Zivilrechts Studenten und anderen Interessierten in gut nachvollziehbarer Form zu vermitteln, war Zweck der beiden Bände. An verschiedenen Stellen wurden Fragen behandelt, die über den üblichen Horizont der zivilrechtlichen Diskussionen hinausgehen. Was hat beispielsweise keinen Warencharakter und kann deshalb nicht Gegenstand von Verträgen sein? Weshalb ist das Recht auf Verwertung einer einmal erworbenen Qualifikation nicht geschützt? Das Studium ist sehr stark auf das Staatsexamen ausgerichtet, und da wird nach solchen Dingen nicht gefragt.
Direito do Trabalho e Sociedade na Alemanha
LTR, Sao Paulo 1997, 320 S.
(= Arbeitsrecht und Gesellschaft in Deutschland, Verlag LTR, Sao Paulo 1997, 320 S.)
Das Buch behandelt allgemeine Fragen wie “Arbeitsbeziehungen und Recht”, “Individuum und Kollektiv im Arbeitsrecht” oder “Alternative Interpretation” sowie Probleme der Einführung neuer Techniken und der Auswirkungen der Globalisierung auf die Stellung der Arbeitnehmer. Das Büro der Friedrich-Ebert-Stiftung in Sao Paulo hatte für die Übersetzung gesorgt. Nach Art eines Vorworts wurde der Autor von Prof. António Álvarez da Silva (zugleich Richter am Landesarbeitsgericht in Belo Horizonte), der Inhalt des Buches von Dr. José Francisco Siqueira Neto vorgestellt. Es blieb ungefähr 20 Jahre im Handel.
Der Euro im Betrieb
Textausgabe mit arbeitsrechtlicher Einführung, Frankfurt/Main 1998, 136 Seiten
Was wird der Euro bringen? Wird alles teurer, ergeben sich Konsequenzen für die Tarifpolitik? Wie sehen eigentlich die Rechtsgrundlagen aus, die niemand wirklich kannte? Die Besorgnissse waren groß. Deshalb der Versuch einer Einschätzung (die sich gut zehn Jahre später als richtig erwies) und der Abdruck der Rechtsgrundlagen samt erster Erläuterung.
Betriebsverfassung in globalisierter Wirtschaft
Eine Momentaufnahme. Baden-Baden (Nomos-Verlag), 96 S.
Enden die Befugnisse eines Betriebsrats an den deutschen Grenzen? Kann eine Gruppe von dreißig polnischen Arbeitern, die von ihrem Arbeitgeber nach Deutschland geschickt wurde, hier eine Interessenvertretung nach polnischem Recht oder einen deutschen Betriebsrat wählen? Können ausländische Interessenvertretungen Delegierte in einen deutschen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat entsenden? Diese und viele verwandte Fragen werden in diesem Büchlein erörtert, das für die Hans-Böckler-Stiftung geschrieben wurde.
Verhandeln und Gestalten
Der Kern der neuen Schlüsselqualifikationen, München (Verlag C. H. Beck), 254 S.
Als Jurastudent lernt man nur, komplizierte Fälle zu lösen. In der Praxis sind diese sehr selten. Dafür warten ganz andere Aufgaben auf den Juristen: Wie kommt man bei Vertragsverhandlungen zu einem vernünftigen Kompromiss? Welche Verhandlungstechniken sind am besten geeignet, die eigene Position zu stärken? Meine Lehrveranstaltungen mit einem solchen Gegenstand fanden bei den Bremer Studenten großen Zuspruch und waren Grundlage für das vorliegende Buch.
Handbuch Schulung und Fortbildung
Gesamtdarstellung für betriebliche Interessenvertreter, 5. Aufl., Frankfurt/Main (Bund-Verlag), 356 S.
Das 1973 in 1. Auflage erschienene Buch behandelt alle Fragen rund um die Ansprüche des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. In der Anfangszeit erschreckte manche die These, zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber müsse „intellektuelle Waffengleichheit“ bestehen. Inzwischen hat sich die Situation beruhigt. Die Diskussion konzentriert sich auf Einzelfragen, zu denen auch dieses Handbuch Auskunft gibt.
Die Kontrolle von Arbeitsverträgen durch den Betriebsrat
Die Schuldrechtsmodernisierung des Jahres 2001 hat den Arbeitsvertrag grundsätzlich denselben Kontrollmaßstäben unterworfen, die für Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten. Viele überkommene Klauseln sind daher in Wahrheit unwirksam. Darauf kann auch der Betriebsrat hinweisen, doch steht ihm (leider) kein Recht zu, dies von einem Gericht feststellen zu lassen.
Testament. Erbvertrag. Schenkung
4. Aufl. München (dtv), 285 S.
Ein Ausflug zurück ins Gebiet der Promotion. Ein Ratgeber für Menschen, die wissen wollen, wie sie ihren Nachlass ordnen können. Gute Akzeptanz, ehe die „Ratgeber-Literatur“ weitgehend aus den Bahnhofsbuchhandlungen verschwand, weil die Konsumenten glaubten, alles im Internet finden zu können.
Meine Rechte und Pflichten als Erbe
2. Aufl., München (dtv), 307 S.
Auch dies eine Rückkehr zu einer alten Materie mit vergleichbaren Wirkungen
BGB Kompakt
Allgemeiner Teil – Schuldrecht – Sachenrecht, 3. Aufl. München (dtv), 1255 S.
Das Buch erschien in 1. Auflage kurz nach der Schuldrechtsmodernisierung im Jahre 2002 und hatte recht gute Resonanz. Es führte die beiden Bände „Zivilrecht 1“ und „Zivilrecht 2“ fort und erläuterte das reformierte BGB. Das Interesse der Studierenden an Lehrbüchern ging und geht allerdings immer mehr zurück. Man bevorzugt Skripten von Repetitoren, die nur nachvollziehen, was die Gerichte entschieden haben. In früheren Jahren nannte man dies „Erziehung zur Anpassung“. Oft sorgt allerdings die Praxis dafür, dass sich beim einzelnen Richter oder Rechtsanwalt ein durchaus realistisches Bild von den im BGB geregelten Materien, insbesondere von der Warenwirtschaft bildet.
Wer sich über eine andere Sicht informieren will, kann hier einsteigen; in der Zwischenzeit hat sich nichts Grundsätzliches geändert. Inhalts- und Stichwortverzeichnis erleichtern die Orientierung.
Die Unternehmerfreiheit im Arbeitsrecht – eine unantastbare Größe?
HSI-Schriftenreihe Band 5, Saarbrücken, 91 S.
Die für das Hugo-Sinzheimer-Institut geschriebene Arbeit kommt zu der Feststellung, dass die unternehmerische Freiheit im Arbeitsrecht einen größeren Schutz genießt als in anderen Rechtsgebieten. Grundrechtsdogmatisch ist dies schon deshalb nicht zu rechtfertigen, weil auch der Arbeitnehmer Träger der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG ist.
Arbeitsvölkerrecht
Wolfgang Däubler und Reingard Zimmer (Hrsg.), Festschrift für Klaus Lörcher, Baden-Baden (Nomos-Verlag), 399 S.
Eine reichhaltige Festschrift mit zahlreichen Beiträgen aus dem In- und Ausland. Sie kreisen alle um das Arbeitsvölkerrecht, insbesondere um ILO-Konventionen und verarbeiten gute wie schlechte Erfahrungen. Es dominiert eine gewisser juristenspezifischer Optimismus, dass auch aus (Völker-)Recht mal Realität wird.
risor silvaticus
Wolfgang Däubler und Peter Voigt (Hrsg.), Festschrift für Rudolf Buschmann, Frankfurt/Main (Bund-Verlag), 224 S.
Eine aus dem üblichen Rahmen fallende Festschrift für einen klugen Kollegen, der sich das eigene Denken immer bewahrt hat. Seine literarischen Ausdrucksformen stehen außerhalb der Tradition der deutschen Gewerkschaftsbewegung. Die „lagerübergreifenden“ Gratulanten versuchen, mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg, es ihm gleich zu tun.
Tarifverträge zur Unternehmenspolitik
Rechtliche Zulässigkeit und faktische Bedeutung, HSI-Schriftenreihe Band 16, 112 S.
Die Arbeit hat ihre empirische Grundlage in Erfahrungen, die DGB-Gewerkschaften mit tariflichen Regelungen von Unternehmerentscheidungen gemacht hatten. Auf der einen Seite war überraschend, dass es nicht wenige Fälle dieser Art gibt. Auf der anderen Seite wurde praktisch nie um die Gestaltung von Unternehmerentscheidungen gekämpft; die Abmachungen kamen zustande, weil die Arbeitgeberseite Zugeständnisse im Lohnsektor, insbesondere eine Abweichung vom Flächentarif benötigte. Die Rechtsprechung bestätigte durchweg die abgeschlossenen Tarifverträge; die These von der „unantastbaren Unternehmerfreiheit“ löste sich so in Luft auf.
Freihandel und Investorenschutz – verbindliche und effektive soziale Korrekturen?
Däubler/Däubler-Gmelin, HSI-Working-Paper Nr. 08, 95 S.
Die Arbeit befasst sich mit den potentiellen Änderungen der Rechtsordnung und des Gemeinwesens, die die volle Ratifikation von CETA und TTIP mit sich gebracht hätte. Betont wird die absolute Dominanz des Wettbewerbsprinzips und das faktische Leerlaufen von „Sozialklauseln“ in Handelsverträgen. Die Arbeit will verhindern, dass Menschen Hoffnungen in Regelungen setzen, die von vorne herein zum Scheitern verurteilt sind.
Das neue Tarifeinheitsrecht
Hintergründe und Anwendungsprobleme, Däubler/Bepler, Baden-Baden (Nomos-Verlag), 162 S.
Der Verlag schreibt: „Die Neuregelungen zur Tarifeinheit sind in Kraft. Noch viel umstrittener als das Mindestlohngesetz, greifen die neuen Vorschriften tief in das kollektive Arbeitsrecht ein. Die Tarifpluralität, die das BAG 2010 anerkannt hatte, wird abgeschafft: Es sollen nur noch die Tarifverträge gelten, die von der Gewerkschaft mit der größeren Mitgliederzahl im Betrieb abgeschlossen wurden.“ Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht der Mehrheitsgewerkschaft so viele Schranken gezogen, dass von der Möglichkeit des Gesetzes bis heute kein Gebrauch gemacht wurde.
Bundesdatenschutzgesetz
Däubler/Klebe/Wedde/Weichert, Kompaktkommentar zum BDSG, 5. Aufl., Frankfurt/Main (Bund-Verlag), 976 S.
Wer sich für das 2018 außer Kraft getretene BDSG interessiert, findet hier viele wichtige Überlegungen insbesondere zum Arbeitnehmerdatenschutz.. Die 1. Aufl. war als „Basiskommentar“ 1996 erschienen.
Deguo Laodong
Chinesische Ausgabe von “Arbeitsrecht. Ratgeber für Beruf – Praxis – Studium” (11. Auflage), übersetzt von Prof. Wang Qian (Tongji-Universität Shanghai), 460 S.
Das Buch hat in China viele Leser gefunden, was auch an der Art des Textes und der Übersetzung liegt: Chinesen schätzen keine komplizierten Professorenüberlegungen. Außerdem kennt die chinesische Sprache keine Relativsätze, was es nahelegt, stattdessen mehr mit Hauptsätzen zu arbeiten.
Gewerkschaftsrechte im Betrieb
12. Aufl., Baden-Baden (Nomos-Verlag), 376 S.
Das in 1. Aufl. 1976 erschienene Buch behandelt sämtliche gewerkschaftlichen Handlungsmöglichkeiten im Betrieb – sowohl die im BetrVG geregelten wie auch die von der Rechtsprechung auf der Grundlage des Art. 9 Abs. 3 GG entwickelten. Darf die Gewerkschaft E-Mails an Mitglieder wie an Nichtmitglieder schicken? Hat sie ein Zugangsrecht zum Betrieb? Darf sich eine betriebliche Gewerkschaftsgruppe im Intranet äußern? Dies sind nur einige der zahlreichen praktischen Fragen, die hier behandelt sind.
Arbeitskampfrecht
Däubler (Hrsg.), Arbeitskampfrecht. Handbuch für die Rechtspraxis, 4. Aufl., Baden-Baden (Nomos-Verlag), 1052 S.
Umfassende Aufarbeitung von Streik, Aussperrung und von anderen Kampfformen. Herausarbeitung der historischen Entwicklung und eingehende Darstellung atypischer (aber sehr wirksamer) Kampfmittel. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der EU-Ebene und auf den völkerrechtlichen Garantien. Die 1. Aufl. erschien 1984, die 2. im Jahr 1987. Dann trat eine Pause von fast 25 Jahren bis zur 3. Aufl. 2011 ein. Der Streik ist halt in Deutschland kein Massenphänomen…
Sicherheitsüberprüfungsgesetz: SÜG
Kommentar, München (Verlag C. H. Beck)
Der Verlag schreibt: „In der Bundesrepublik finden jedes Jahr über 80.000 Sicherheitsüberprüfungen statt (BT-Drucksache 18/3772). Sie betreffen nicht nur Personen in staatlichen Behörden und bei der Bundeswehr; fast ein Drittel bezieht sich auf Tätigkeiten in Privatunternehmen. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) enthält alle wesentlichen Regeln, die dabei zu beachten sind.“
Arbeitsrecht in Zeiten der Corona-Krise
Rechte und Pflichten im Ausnahmezustand. Frankfurt/Main (Bund-Verlag) 156 S.
Die Corona-Pandemie hat zu zahlreichen Veränderungen im Arbeitsrecht geführt: Der Arbeitsschutz im Betrieb und das Home-Office wurden plötzlich ganz wichtig, Menschen kamen in “Quarantäne”, von der man vorher nichts wusste. Die Kurzarbeit schützte uns bislang vor Massenarbeitslosigkeit wie in den USA; um dies zu erreichen, waren eine Reihe von Verbesserungen nötig. Der Betriebsrat kann Sitzungen per Telefon- oder Videokonferenz abhalten. Dies alles wird im Detail dargestellt, um praktische Hilfen zu leisten. Auch die Lücken im System werden namhaft gemacht.
Gläserne Belegschaften
Das Handbuch zum Beschäftigtendatenschutz, 9. Aufl., Frankfurt/Main (Bund-Verlag), 765 S.
Das Buch – 1987 zum ersten Mal erschienen – versucht eine Gesamtdarstellung des Arbeitnehmerdatenschutzes, der inzwischen zum „Beschäftigtendatenschutz“ geworden ist, also auch arbeitnehmerähnliche Personen und andere (wirtschaftlich) abhängige Personen einbezieht. Der Persönlichkeitsschutz des Beschäftigten sieht sich immer neuen Herausforderungen ausgesetzt, denen das Recht trotz aller Vorkehrungen der Datenschutz-Grundverordnung hinterher hinkt. Die Mitbestimmung des Betriebsrats kann einiges davon ausgleichen.
Das Insolvenzhandbuch für die Praxis
Insolvenzrecht – Arbeitsrecht – Sozialrecht, Däubler/Wroblewski (Hrsg.), Frankfurt/Main (Bund-Verlag) 649 S.
Die Insolvenz ist die besonders hässliche Seite der Marktwirtschaft. Und sie trifft nicht in erster Linie diejenigen, die schlechte Entscheidungen getroffen oder sich verzockt haben. “Dran” sind vielmehr die Arbeitnehmer. Sie verlieren meist ihren Arbeitsplatz; im besten Fall können sie zu schlechteren Bedingungen weiterarbeiten. Wie der rechtliche Rahmen und die Realität beschaffen sind, ist Gegenstand dieses Buches, an dem neben den beiden Herausgebern noch sieben weitere Autoren mitgewirkt haben.
Arbeitshilfen für den Betriebsrat
Däubler/Klebe/Wedde (Hrsg.), Arbeitshilfen für den Betriebsrat mit Wahlunterlagen und EBR-Gesetz, 5. Aufl., Frankfurt/Main (Bund-Verlag), 981 S.
Hier geht es um „Muster“ für Abmachungen von Betriebsrat und Arbeitgeber, aber auch um Entwürfe für Geschäftsordnungen und Standortsicherungsabkommen. Das Buch ergänzt den Kommentar zum BetrVG (unten 2020) und will Anregungen geben, wie man die rechtlichen Möglichkeiten im Interesse der Beschäftigten nutzen kann.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
mit Entgelttransparenzgesetz und Berliner LADG. Däubler/Beck (Hrsg.), Handkommentar, 5. Aufl., Baden-Baden (Nomos-Verlag), 1338 S.
Ein recht weit verbreiteter Kommentar, der 2006 zum ersten Mal erschien und der in der vorliegenden Auflage auch das Entgelttransparenzgesetz trotz seiner evidenten Mängel einbezieht. Nunmehr ist auch das interessante Berliner Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen. Die insgesamt 22 Autoren kommen aus unterschiedlichen Lebensbereichen und sind sich in der Bekämpfung von Diskriminierungen einig. Auch der divergierende politische Hintergrund ist dabei kein Hindernis.
AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
Däubler/Deinert/Walser, Kommentar zu den §§ 305 bis 310 BGB, 5. Aufl., München (Verlag Vahlen), 694 S.
Das Arbeitsrecht lernt vom Zivilrecht: Die Schuldrechtsmodernisierung hat praktisch alle Arbeitsverträge in die AGB-Kontrolle einbezogen. Dies bewirkt eine sehr viel intensivere Kontrolle des Zustandekommens und insbesondere des Inhalts von Arbeitsverträgen. Wie weit diese Kontrolle gehen kann, wird am Beispiel von rund 100 typischen Arbeitsvertragsklauseln dargelegt.
Interessenvertretung durch Betriebsrat und Gewerkschaften im digitalen Betrieb
HSI-Schriftenreihe Band 41, Frankfurt/Main, 90 S.
Verlagert sich die Kommunikation immer mehr hinein in digitale Formen, dürfen Betriebsrat und Gewerkschaften nicht auf Flugblätter und Schwarzes Brett beschränkt bleiben. Hat der Betriebsrat ein Recht auf eine Homepage im Intranet? Kann er von dort einen Link zur Gewerkschaft schalten? Kann diese an alle Belegschaftsangehörigen E-Mails schicken, auch wenn sie die Adressliste nur “irgendwie” bekommen hat? Kann sie auch eine dauernde Präsenz im Betrieb verlangen? Um diese und weitere Fragen geht es in dieser Studie.
Tarifvertragsgesetz
Wolfgang Däubler (Hrsg.), Tarifvertragsgesetz mit Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 5. Aufl. Baden-Baden (Nomos-Verlag), 2083 S.
Der Verlag schreibt: „Der Großkommentar zum TVG ist meinungsbildend. Er gibt Antworten auf alle relevanten Fragen und verbindet wissenschaftliche Vertiefung mit hohem Praxisbezug.“ Dieser wird durch die Mitarbeit von erfahrenen Gewerkschaftern wie von Richtern am Bundesarbeitsgericht sicher gestellt.
Der Schulungsanspruch des Betriebsrats
Der Schulungsanspruch des Betriebsrats sowie des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung, München (Verlag Vahlen), 232 S.
Pünktlich zur Betriebsratswahl erschien das Buch über Weiterbildungsmöglichkeiten des Betriebsrats und anderer Interessenvertretungen. Es steht in der Tradition des “Handbuchs Schulung und Fortbildung” von 2004 und behandelt praktisch wichtige Fragen, wie man sich am besten qualifiziert, um das Amt, in das man gewählt wurde, mit Umsicht und Sachkunde ausüben zu können. Das schließt unorthodoxe Ideen mit ein.
Arbeitsrecht
Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath (Hrsg.), Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen, 5. Aufl., Baden-Baden (Nomos-Verlag), 3348 S.
Das Buch bietet Informationen, die man in anderen Kommentaren nicht findet: Viele praktische Tipps zum Stellen von Anträgen vor Gericht wie auch neue Überlegungen zu Fragen, die von der Rechtsprechung noch nicht entschieden sind. Die über 70 Autoren haben ein Werk zustande gebracht, das sich mittlerweile unter arbeitnehmerorientierten Anwälten wohl etabliert hat. Die Fehler, die einst bei den „Alternativkommentaren zum BGB“ gemacht wurden (oben 1990), wurden nicht wiederholt. Auch die Werbung war schon für die erste Auflage im Jahre 2008 um Klassen besser.
数字化与劳动法
Dies ist die 7. Auflage von “Digitalisierung und Arbeitsrecht”, ins Chinesische übersetzt.
Auch wenn das Verfahren sehr lange gedauert hat – es macht Freude, das Buch zu sehen. Die Probleme sind in China keine prinzipiell anderen als die, mit denen wir konfrontiert sind.
Geschichte und Zukunft der Betriebsverfassung
Däubler/Kittner, 2. Aufl., Frankfurt/Main (Bund-Verlag), 768 S. Mit einem eingehenden Anhang zur Entwicklung in Österreich von Josef Cerny.
100 Jahre sind seit dem Betriebsrätegesetz 1920 vergangen. Michael Kittner greift weit hinter dieses Datum zurück und analysiert die Entwicklung bis 1945. Ich schließe daran an und behandle das, was bis zur Gegenwart passiert ist. Dazu gehört auch die ganz andere Struktur in der DDR und die Auseinandersetzungen um das BetrVG 1972 sowie die kleinen Schritte, die seither unternommen wurden. Die Kooperation zwischen den Autoren war konstruktiv und harmonisch; jeder findet sich auch im Text des anderen wieder.
Auch in Italien hat das Buch großes Interesse gefunden und zu einem gut 40-seitigen Rezensionsaufsatz geführt. Er ist in “Giornale di Diritto del Lavoro e delle Relazioni Industriali” 2023 erschienen.
Digitalisierung und Arbeitsrecht
Künstliche Intelligenz – Homeoffice – Arbeit 4.0, 8. Aufl., Frankfurt/Main (Bund-Verlag), 675S.
Das Buch beschreibt die Digitalisierung und die mit ihr schon heute verbundenen Veränderungen im Arbeitsprozess. Dies betrifft die Arbeit an bestehenden Arbeitsplätzen einschließlich des Einsatzes von Algorithmen und von künstlicher Intelligenz. Daneben geht es aber auch um neue Beschäftigungsformen wie sie sich bei Liefer- und Fahrdiensten sowie bei der Crowdwork finden. Ein spezielles Kapitel ist der Sicherheit von IT-Systemen gewidmet. Das Buch ist mittlerweile auch in chinesischer Übersetzung erschienen.
Klimaschutz und Arbeitsrecht
Frankfurt/Main 2023, 136 S.
Betriebsräte haben seit 2001 zahlreiche Beratungsrechte im Umweltrecht. Lässt sich daraus auch in der Praxis etwas machen? Kann man Mitbestimmungsrechte zugunsten des Klimaschutzes einsetzen? Wie sieht es mit der Tarifpolitik aus? Die Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht auch am Arbeitsrecht nicht spurlos vorbei. Ist gemeinsames Handeln von Klimaschutzbewegung und Gewerkschaften möglich? Die Studie versucht, darauf vorläufige Antworten zu geben.
BetrVG – Betriebsverfassungsgesetz
Däubler/Klebe/Wedde (Hrsg.): BetrVG – Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung und EBR-Gesetz. Kommentar für die Praxis, 19. Aufl., Frankfurt/Main (Bund-Verlag), 3304 S.
Der Verlag schreibt: „Geschätzt und anerkannt bei Betriebsräten, Fachanwälten und Arbeitsrichtern“. Der Kommentar steht in vielen Betriebsratsbüros und erscheint als Print-Ausgabe alle zwei Jahre. Dazwischen ist jeweils eine aktualisierte Online-Ausgabe verfügbar. Einer der Schwerpunkte ist die Auseinandersetzung mit den Fragen, die neue Techniken für Betriebsräte und Arbeitgeber mit sich bringen, ein anderer ist die möglichst vollständige Dokumentation auch der Rechtsprechung der Instanzgerichte.
KSchR – Kündigungsschutzrecht
Däubler/Deinert/Zwanziger (Hrsg.), Kommentar für die Praxis, 12. Aufl. Frankfurt/Main (Bund-Verlag), 2438 S.
Bei einem großen Teil der arbeitsgerichtlichen Verfahren geht es um den Kündigungsschutz. Der Kommentar will Arbeitnehmer mit Argumenten ausstatten, wie sie sich gegen eine unberechtigte Kündigung zur Wehr setzen können. Dabei wird die Rechtsprechung weiter gedacht, bisweilen auch nachhaltig kritisiert. Auch scheinbare Randbereiche wie Aufhebungsverträge, Abmahnungen und der Bestandsschutz arbeitnehmerähnlicher Personen sind eingehend behandelt.
EU-DSGVO und BDSG
Däubler/Wedde/Weichert/Sommer, Kompaktkommentar, 3. Aufl., Frankfurt/Main (Bund-Verlag), 1582 S.
Das 2018 in Kraft getretene neue Datenschutzrecht hat zwei Teile: Die EU-Datenschutzgrundverordnung und das deutsche Datenschutzgesetz. Letzteres enthält einige Regeln über den Beschäftigtendatenschutz, doch bleibt der europäische Rahmen, insbesondere die Rechtsprechung des EuGH weiter von ausschlaggebender Bedeutung. Der Kommentar will Arbeitnehmer und Betriebsräte in die Lage versetzen, von den neuen Möglichkeiten effektiv Gebrauch zu machen.
Arbeitsrecht
Ratgeber für Beruf – Praxis – Studium, 15. Aufl., Frankfurt/Main (Bund-Verlag), 686 S.
Das Buch setzt den 1992 für die neuen Bundesländer veröffentlichten „Ratgeber“ fort und gibt eine Einführung für alle, die in die Materie „Arbeitsrecht“ eindringen und so ihre eigene Situation besser verstehen wollen. Auch die Auswirkungen der Digitalisierung und des Klimawandels sind ein wichtiges Thema. Rechtskenntnisse werden beim Leser nicht vorausgesetzt.