HERZLICH WILLKOMMEN!
Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert; es kommt aber darauf an, sie zu verändern. Dieser Gedanke eines bekannten Ökonomen und Philosophen aus Trier lässt sich auch auf die Rechtswissenschaft übertragen.
Die Aktivitäten eines Einzelnen können immer nur ein Beitrag zu sozialen Prozessen sein. Sie werden hier für einen Zeitraum von rund 60 Jahren geschildert. Bücher und wissenschaftliche Aufsätze sind vollständig dokumentiert – sieht man einmal von einigen kleineren Lücken bei den Aufsätzen ab. Der Einstieg muss aber nicht über sie erfolgen. Bewusst sind auch Kolumnen und andere kleinere Beiträge zugänglich gemacht, die für ein nicht-juristisches, aber politisch interessiertes Publikum geschrieben sind.
Wie sich das Zusammenspiel von Rechtswissenschaft und Praxis vollziehen kann, wird insbesondere unter der noch unfertigen Rubrik „Soziale Bewegungen und Gerichtsverfahren“ behandelt. Wer sich für die alternative Welt Chinas interessiert, kann auf dieser Webseite gleichfalls einige Anregungen erhalten.
Unter „Aktuelles“ finden sich derzeit Videos und Interviews zur Aufrüstung, zur Corona-Krise, zur Leiharbeitskampagne, zum Gesetz über die Fleischwirtschaft und zu 100 Jahren Betriebsverfassung. Unter Unveröffentlichtes ist eine Reihe nicht ganz alltäglicher Dinge behandelt. Dazu gehören auch Gesetzentwürfe z. B. über eine ökologische Unternehmensmitbestimmung für die GRÜNEN in ihrer Gründungsphase sowie eine Auseinandersetzung mit dem Taliban-Arbeitsrecht. Interesse könnten auch die Ereignisse finden, die unter Vita behandelt sind.
Aktuelles
Rede am 1. Mai in Waiblingen bei Stuttgart
Redetext und Bericht in der Rems-Murr-Rundschau vom 2. Mai 2024 und in den Stuttgarter Nachrichten vom 2. Mai 2024
Diskussion über den Ukraine-Krieg mit Ralf Stegner MdB und Martin Groß, Landesbezirksleiter von verdi, am 14. April in Tübingen
Stellungnahme zum GDL-Streik
veröffentlicht im Neuen Deutschland am 26.1.2024, unter diesem Link abrufbar.
Gespräch mit einer Abgeordneten
…das sich immer lohnt. Beate Müller-Gemmeke hat unser Treffen sehr gut beschrieben: https://www.mueller-gemmeke.de/mein-ganz-besonderer-jahresabschluss-mit-prof-dr-wolfgang-daeubler/. Sie ist ein kluger und toleranter Mensch und setzt sich energisch für andere ein. Wenn alle unsere Volksvertreter so wären, würde ich zu einem glühenden Vertreter der parlamentarischen Demokratie.
Hinweisgeberschutzgesetz
Das “Hinweisgeberschutzgesetz” ist endlich da. Böse Zungen sagen, dass es vor “Hinweisgebern” d. h. Whistleblowern schütze. Ganz so schlimm ist es nicht, aber die entscheidenden Fragen bleiben ausgeklammert. Dazu ein kleiner Kommentar aus Heft 6/2023 von BRuR.
Eingehender wurde die Problematik am 19. August 2023 in Bremen behandelt, als das Buch von Baisch/Graßl/Hahnfeld/Hilbeck “20 Jahre Whistleblower-Preis” u.a. auch von mir vorgestellt wurde. Die Veranstaltung ist auf Video festgehalten:
Teil 1 und Teil 2
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Gesetz mit dem langen Namen muss nach § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG auch den Wirtschaftsausschuss beschäftigen. Die in den nächsten Monaten in der 19. Auflage des DKW erscheinende Kommentierung findet sich hier. Außerdem gibt es weitere Aufschlüsse in der interessanten Dissertation von Volker Rekittke.
Leiharbeitskampgane: Der EuGH gibt uns Recht
Das BAG schießt quer
Das Bundesarbeitsgericht hat am 16.12.2020 dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage vorgelegt, ob die schlechtere Bezahlung von Leiharbeitnehmern im Vergleich zu Stammarbeitskräften mit der Leiharbeitsrichtlinie der EU vereinbar ist. Um was es dabei genau geht, ist unter Soziale Bewegungen und Gerichtsverfahren geschildert. Die Presseerklärung des Bundesarbeitsgerichts befindet sich hier; es folgt ein kurzer Kommentar. Über das Verfahren hat am 16.12.2020 auch das ARD-Mittagsmagazin berichtet (ab Minute 30:45). Der SWR berichtete ebenfalls.
Der EuGH hat am 15.12.2022 entschieden, dass Leiharbeitstarife nur dann zulässig sind, wenn eine Kompensation für die Schlechterstellung von Leiharbeit vorgesehen ist. Beispiel: Wer 10 % weniger verdient, muss 14 Tage mehr Urlaub bekommen. Die deutschen Leiharbeitstarife sehen eine solche Kompensation nicht vor. Sie überschreiten deshalb den Rahmen, der ihnen durch den § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gezogen ist: Dieser muss unionsrechtskonform ausgelegt werden.
Das EuGH-Urteil ist hier abrufbar; dort findet sich auch eine kurze Zusammenfassung. Der Fall hat das Aktenzeichen C-311/21. Der Generalanwalt hatte bereits in gleichem Sinne plädiert; dazu mein Interview mit Radio Dreyeckland. Eine rechtliche Würdigung erschien in Heft 2/2023 der NZA.
Die DGB-Gewerkschaften haben ihre Tarifpolitik nicht geändert, sondern trotz des Urteils im Januar – versehen mit viel Selbstlob – ihre Entgelttarifverträge verlängert, die auf die neue Rechtslage keinerlei Rücksicht nehmen. Korrekturbedarf besteht aber nicht nur bei der Lohnhöhe, sondern auch bei vielen Arbeitsbedingungen; einige davon sind in einem in der April-Ausgabe von AiB veröffentlichten kleinen Beitrag dargestellt.
Das BAG hat am 31.5.2023 entschieden, dass die Leiharbeitstarife rechtlich in Ordnung sind. Hier findet sich das Urteil und die Presseerklärung. Die Kompensation aller Nachteile soll in der Tatsache liegen, dass das Entgelt in den sog. verleihfreien Zeiten fortbezahlt wird. Diese Position verdient Kritik; erste Beiträge aus LabourNet und “Junger Welt” sind hier wiedergegeben. Voraussichtlich wird es zu neuen Vorlagen an den EuGH kommen. Eine eingehendere Auseinandersetzung mit dem BAG findet sich hier.
Das Gesetz über die Fleischwirtschaft verbietet den Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmern, von Soloselbständigen und – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auch von Leiharbeitern. Dazu und zu weiteren Fragen der prekären Beschäftigung hier ein ARD-Fernsehinterview.
Ukrainekrieg: Rede auf der Ostermarsch-Demo am 8. April 2023 in Stuttgart und Diskussion bei der Konferenz in Hanau am 23.Juni 2023
und ein kleiner Beitrag zur Meinungsfreiheit in Kriegszeiten.
Aufruf: Demokratie und Sozialstaat bewahren – Keine Hochrüstung ins Grundgesetz!
Ich gehöre zu den Erstunterzeichnern. Hier der Link zum Text: https://derappell.de/
Außerdem ein Beitrag von Lea Schulze im “Tagesspiegel”
Streikrecht für Klimaschutz und mehr soziale Gerechtigkeit
“Input” gehalten am 14.5.2023 auf der 5. Konferenz “Gewerkschaftliche Erneuerung” der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Bochum. Hier der Link zum Text.
Rückgruppierung von Betriebsräten?
Der BGH hat in seiner VW-Entscheidung strenge Maßstäbe entwickelt, nach denen die Betriebsratsvergütung bemessen werden soll. Wer zu viel bekommt, muss angeblich herabgruppiert werden, weil sich sonst der zuständige Manager wegen Untreue strafbar macht. Mit den Folgen dieses Urteils befasst sich das folgende Interview.
Echte Strafbarkeit der Behinderung von Betriebsratswahlen
Auch in China gibt´s Neues
Am 1. Januar 2021 ist das neue chinesische BGB (“Zivilgesetzbuch der Volksrepublik China”) in Kraft getreten. Viele Regelungen erscheinen uns vertraut, weil die Ähnlichkeiten mit dem deutschen BGB recht groß sind.
Die dort enthaltenen Bestimmungen über “persönliche Rechte” sind inzwischen durch ein neues Datenschutzgesetz ausgebaut worden, das am 1. November 2021 in Kraft getreten ist und dessen deutsche Übersetzung hier wiedergegeben ist. Daneben gibt es auch Forderungen nach einem speziellen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Aus diesem Grund veranstaltete die Tongji-Universität Shanghai am 10.12.2020 per Video ein Seminar, wo die Argumente ausgetauscht wurden. Meine zweisprachige Powerpoint-Präsentation ist im Folgenden wiedergegeben.
Herausforderungen für Betriebsräte
Das Referat zu diesem Thema samt spannender Diskussion brauchte lange, bis es endlich im Netz war. Es wurde auf der Jahrestagung ´20 der VDJ gehalten:
Digitale Montagsdemonstration gegen Stuttgart 21
Ab Minute 21:26 Interview mit Prof. Däubler u.a. zu den Covid-19 Infektionen auf der Bahnhofsbaustelle
100 Jahre Betriebsverfassung
Demokratie darf nicht am Werkstor enden
Vortrag zu “100 Jahre Betriebsrätegesetz” beim Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
100 Jahre Betriebsverfassung
Prof. Wolfgang Däubler und Prof. Michael Kittner blicken im ersten Bund-Verlags Podcast zurück. Was haben wir erreicht? Vor welchen Herausforderungen stehen wir? Und vor allem: Wie gehen wir sie an?
Geschichte und Zukunft der Betriebsverfassung
Däubler/Kittner, 2. Aufl., Frankfurt/Main (Bund-Verlag), 768 S. Mit einem eingehenden Anhang zur Entwicklung in Österreich von Josef Cerny.
100 Jahre sind seit dem Betriebsrätegesetz 1920 vergangen. Michael Kittner greift weit hinter dieses Datum zurück und analysiert die Entwicklung bis 1945. Ich schließe daran an und behandle das, was bis zur Gegenwart passiert ist. Dazu gehört auch die ganz andere Struktur in der DDR und die Auseinandersetzungen um das BetrVG 1972 sowie die kleinen Schritte, die seither unternommen wurden. Die Kooperation zwischen den Autoren war konstruktiv und harmonisch; jeder findet sich auch im Text des anderen wieder.